Haltbarkeit von Kosmetikprodukten

 

Seit 2005 ist zwar die Kennzeichnung von Kosmetikartikeln mit Haltbarkeitsdatum Pflicht, aber woran erkenne ich ob ein geöffnetes Produkt noch verwendbar ist?

Die Kennzeichnungspflicht ist hilfreich, aber nicht wenn Sie vergessen haben wann Sie die Tube oder das Fläschen geöffnet haben. Am besten schreiben Sie auf Ihr Produkt das Datum, an dem Sie es geöffnet haben, anhand dieser Gedächtnisstütze können Sie dann leichter abschätzen ob Sie es noch verwenden können.

Selbstbräuner und Wimperntusche sind 6 Monate haltbar und sind bei Ablauf deutlich durch schlechten Geruch, Verfärbung und Konsistenzänderung erkennbar. Ungefähr 1 Jahr sind Zahnpasta, Nagellack, Augen- und Gesichtscreme nach Öffnen haltbar. Flüssiges Make Up kann nach Ablauf mikrobiologisch belastet sein.

Bis zu 2 Jahre nach Öffnung können Sie Lidschutzmittel, und verwenden. Das Produkt wird bei Ablauf krümelig und der Geruch verändert sich, Lidschatten kann schimmeln.
Produkte die Sie nach dem Öffnen nahezu unbegrenzt verwenden können sind z.B. Parfüm, Shampoo, Eyeliner, Kajalstift, Puder, Reinigungsmilch und Reinigungswasser. Trotzdem geben Farbveränderung und schlechter Geruch einen deutlichen Hinweis darauf dass das Produkt nicht mehr verwendet werden kann. Puder kann schimmeln.

Sie sollten daher vor der Verwendung immer auch die äußeren Merkmale überprüfen. Die Produkte müssen sachgemäß aufbewahrt werden sonst verkürzt sich die Verwendungszeit erheblich.

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